
Lohnabrechnung outsourcen – mehr Zeit für Ihr Unternehmen!
Zum Jahreswechsel die Lohnabrechnung in neue Hände geben: Ich übernehme die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit festen Ansprechpartnern, verbindlichen Terminen und einem Wechsel, der für Sie wenig Aufwand bedeutet.
Wenn der Wechsel zum Jahresbeginn klappen soll, lohnt es sich, rechtzeitig zu starten. Lassen Sie uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären, was Sie brauchen und wie die Übernahme bei Ihnen aussehen könnte. Zum Kontaktformular
Persönliche und verbindliche Betreuung unserer Kunden
Bei der Lohnabrechnung zählt jedes Detail: Ein falscher Betrag, eine verpasste Meldefrist oder eine unklare Rückfrage kostet Ihre Mitarbeitenden Vertrauen und Sie Zeit und Nerven. Deshalb bekommen Sie bei uns keine anonyme Hotline, sondern feste Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen, Ihre Abläufe und Ihre Besonderheiten kennen.
Ich passe mich Ihrem Unternehmen an und biete Ihnen zwei Wege: Entweder schalte ich mich auf Ihren Server auf und rechne direkt in Ihrem vorhandenen Programm ab, zum Beispiel in DATEV. Oder ich erstelle Ihre Abrechnungen in meinem eigenen Abrechnungssystem Addison Lohn und Gehalt. Sie behalten Ihre gewohnten Abläufe oder geben die Abrechnung komplett ab, ganz wie es für Sie am besten passt.
Mit hoher Sorgfalt, festen Terminen und kurzen Wegen übernehme ich Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Sozialversicherungsmeldungen und die elektronischen Abfragen. Sie wissen jederzeit, wer sich um Ihre Abrechnung kümmert, und Sie erreichen mich, wenn Sie mich brauchen: telefonisch +4915204492443, per E-Mail info@lohnwerk-md.de oder nach Terminvereinbarung.


Lohnabrechnung
Ich erstelle Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen vollständig und pünktlich, auch bei Sonderfällen wie Minijobs, Einmalzahlungen oder Austritten.

Elektronische Abfragen (eAU)
Ich rufe eAU und ELStAM für Sie ab und berücksichtigen die Daten direkt in der Abrechnung.

Sozialversicherungsmanagement
Ich übernehme zuverlässig die Anmeldung und Abmeldung bei allen Sozialversicherungsträgern.

Individuelle Berichte
Sie erhalten Auswertungen, die zu Ihrem Unternehmen passen, z. B. Lohnkostenübersichten oder Meldungen für Ihre Buchhaltung, nach Absprache.

Lohnsteueranmeldungen
Ich melde Ihre Lohnsteuer fristgerecht beim Finanzamt an, damit Sie keine Termine im Blick behalten müssen.

Personalstammdaten
Ich pflege die Daten Ihrer Mitarbeitenden, von der Neueinstellung bis zum Austritt, und halten sie aktuell.

Referenz aus meiner bisherigen Tätigkeit
„Unternehmensreferenz – Vereinigung Cockpit e. V.
Die Vereinigung Cockpit e. V. ist die Berufsvereinigung der Pilotinnen und Piloten in Deutschland.
Als Interessenvertretung setzen wir uns für die Belange unseres Berufsstandes ein.
Frau Stich war in der Zeit 2025 – bis April 2026 für unsere Lohnbuchhaltung verantwortlich.
Wir haben die Zusammenarbeit mit Frau Stich als Lohnbuchhalterin immer überaus geschätzt.
Neben ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer zuverlässigen, sorgfältigen Arbeitsweise waren es vor allem ihre freundliche Art,
ihre Hilfsbereitschaft und die unkomplizierte Zusammenarbeit, die sie für uns zu einer wertvollen Ansprechpartnerin gemacht haben.
Wir konnten uns jederzeit auf sie verlassen und wussten unsere Lohnbuchhaltung bei ihr in guten Händen.
Fragen und Anliegen wurden kompetent, lösungsorientiert und mit viel Engagement bearbeitet.
Die Zusammenarbeit war stets von Vertrauen, gegenseitiger Wertschätzung und Professionalität geprägt.
Auch wenn sich unsere Wege durch den Wechsel des Lohnbüros getrennt haben, blicken wir sehr gerne auf die gemeinsame Zeit zurück.
Wir freuen uns, dass Frau Stich mit ihrer eigenen Selbstständigkeit einen neuen beruflichen Weg eingeschlagen hat, und wünschen ihr dafür von Herzen viel Erfolg und Freude.
Wir können Frau Stich uneingeschränkt weiterempfehlen und sind überzeugt, dass auch ihre zukünftigen Kundinnen und Kunden ihre Kompetenz und ihre persönliche Art zu schätzen wissen werden.“
Simone Obel
-Referentin HR & Admin & Finance-
Häufige Fragen
Was ist eine Lohnabrechnung?
Eine Lohnabrechnung ist die schriftliche Aufstellung, die Arbeitnehmer jeden Monat von ihrem Arbeitgeber erhalten. Sie zeigt, wie sich das Gehalt zusammensetzt: vom Bruttolohn über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zum Nettobetrag, der auf dem Konto ankommt. Arbeitgeber sind gesetzlich laut § 108 der Gewerbeordnung verpflichtet, sie korrekt zu erstellen und aufzubewahren. Ich übernehme das gerne für Sie.
Darf ich die Lohnabrechnung selbst machen?
Ja, als Arbeitgeber dürfen Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen. Sie müssen dafür aber die aktuellen Regeln zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Meldungen kennen und Ihre Software oder Berechnung regelmäßig aktualisieren. Fehler können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen, und Sie haften dafür. Viele Unternehmen geben die Abrechnung deshalb ab, um Zeit zu sparen und sicherzugehen. Sprechen Sie mich gerne an, ich berate Sie unverbindlich.
Welche Unterlagen braucht man für eine Lohnabrechnung?
Für die Lohnabrechnung benötige ich von Ihnen zu Beginn einmalig die Stammdaten Ihres Unternehmens sowie Ihrer Mitarbeiter: Name, Anschrift, Geburtsdatum und -Ort, Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse, Krankenkasse und Sozialversicherungsnummer. Dazu kommen der Arbeitsvertrag mit Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit und Eintrittsdatum. Jeden Monat brauche ich dann die Änderungen, zum Beispiel geleistete Stunden, Urlaub, Krankheitstage, Zuschläge oder Prämien. Sie reichen mir die nötigen Angaben ein, den Rest erledigen ich für Sie.
Welche Fristen sind im Bezug auf die Lohnabrechnung besonders wichtig?
Bei der Lohnabrechnung gibt es mehrere feste Termine, die Sie im Blick behalten sollten. Die Lohnsteuer-Anmeldung muss in der Regel bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, der zugehörige Beitragsnachweis muss kurz davor bei der Krankenkasse vorliegen. Neue Mitarbeiter müssen spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn angemeldet werden, in manchen Branchen sogar sofort. Dazu kommen Jahresmeldungen im Februar. Ich behalte alle Fristen für Sie im Blick, damit Sie keine Säumniszuschläge riskieren.
